Private Sachversicherungen
Zu Sachversicherungen zählen im Privatbereich in erster Linie Hausrat-, Wohngebäude- und die Kasko-Versicherungen im Zusammenhang mit Kfz-Versicherungen, sowie die Rechtsschutzversicherungen. Insbesondere nach dem Ende der Berufsausbildung und Antritt der ersten Arbeitsstelle setzt bei den meisten Menschen die sogenannte "Lifestyle-Inflation" ein. Umzug in eine größere Wohnung. Mehr Möbel und andere Güter werden angeschafft, deren Verlust oder Zerstörung einen empfindlichen finanziellen Schaden hinterlassen würde.
Unfallversicherungen gehören formal auch zu den Sachversicherungen. Ich berate sie aber sinnvollerweise im Zusammenhang mit der Arbeitskraftabsicherung.
Hausrat-Versicherung: Alles, was ohne viel Aufwand in Ihre Wohnung herein- und wieder herausgetragen werden kann, zählt zu Ihrem Hausrat. Denken Sie dabei bitte nicht nur an Ihre Möbel, sondern auch an alles, was in Ihren Schränken gelagert ist. Vom Geschirrtuch bis zur Skiausrüstung, vom Buch bis zum wertvollen Musikinstrument und andere Wertgegenstände wie Schmuck, oder Original-Kunstwerke. So kommen schnell Werte im 5- bis 6-stelligem Bereich zustande, die von der Versicherung zum Neuwert ersetzt werden.
Auch sollten die Schadenbeseitigungskosten nicht unterschätzt werden. Wer einmal einen Großbrand miterlebt hat, weiß wovon ich spreche. Die Hausrat-Versicherung leistet auch hier bei der Bezahlung der Dienstleister bis hin für die Kosten zur vorübergehenden Unterkunft der Bewohner*innen im Hotel.
Geleistet wird bei folgenden Schäden:
- Feuer
- Leitungswasseraustritt
- Sturm/Hagel
- Einbruch/Diebstahl
- Elementarschäden (optional)
- Glasbruch (optional
- Fahrrad-Diebstahl außerhalb des eigenen Wohnhauses (optional)
Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung ist für Hausbesitzende eine "Must-have"-Versicherung. Sichert sie doch Werte in 6-, teilweise sogar 7-stelliger Höhe ab. Versicherte Schadenarten sind (bis auf Fahrrad-Diebstahl) die gleichen wie bei der Hausrat-Versicherung. Angesichts der zunehmenden Schadenfälle durch Starkregen und Hochwasser rate ich dringend zum Einschluss des Elementarschaden-Bausteins.
Rechtsschutz-Versicherung: Der Versicherer leistet für die Bezahlung von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, zwecks Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Ich weise immer besonders auf das Kostenrisiko bei Auseinandersetzungen um den eigenen Arbeitsplatz hin. In der ersten Instanz müssen - egal ob erfolgreich oder unterlegen - immer die eigenen Kosten von Anwalt, Gutachtern und Gericht getragen werden. Eine Rechtsschutzversicherung verhilft Ihnen dazu, auf Ihr Recht zu bestehen und nicht wegen des hohen Kostenrisikos darauf zu verzichten. Weitere Rechtsschutzarten sind alle Streitigkeiten im
- privaten Bereich (außer Scheidung)
- Verkehr
- Wohnen (außer Bau einer Immobilie)
- Vermietung