Willkommen beim Versicherungs-  und Finanzmakler Michael Ronnefeldt in Herdecke
Ihr Scout durch den Versicherungs- und Finanzdschungel

Produktvertriebsvorkehrungen

Geltungsbereich

Die vorliegende POG Vertriebsleitlinie besitzt Gültigkeit für die Fa. Dschungel-Scout, Michael Ronnefeldt (im folgenden Versicherungsvermittler genannt), gemeldet unter der Anschrift Bergweg 50 – 58313 Herdecke, welcher bei der zuständigen IHK unter der Vermittlerregister-Nr. D-5X4G-YRYO1-39. registriert ist.

Es handelt sich bei dem Versicherungsvermittler um einen Versicherungsmakler nach § 34d Abs.1 GewO.

Regulatorische Grundlagen und Ziele der Vertriebsvorkehrungen

Mit den Vertriebsvorkehrungen sollen Benachteiligungen für den Kunden verhindert werden. Beim Auftreten unvermeidbarer Risiken für den Kunden dienen die Vertriebsvorkehrungen zudem dazu, diese potenziell negativen Auswirkungen zu verringern und zu beheben. Hierzu liegen geeignete Vorkehrungen vor um sicherzustellen, dass sämtliche erforderliche Informationen von den Herstellern eingeholt sowie Hersteller bei festgestellten Fehlentwicklungen informiert werden. Die Auswahl der Zielmärkte, Produkte und Vertriebskanäle erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Daneben sollen die Vorkehrungen ein ordnungsgemäßes Interessenkonfliktmanagement unterstützen und die Wahrung der Kundenwünsche und -interessen berücksichtigen. Der ehrliche, redliche, professionelle Umgang mit dem Kunden im Rahmen der Versicherungsvertriebstätigkeit sowie das Handeln in dessen bestmöglichen Interesse werden somit durch diese Vorkehrungen unterstützt. Das Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung; Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Courtageinteresse.

Vertriebsstrategie

Die zu Grunde liegende Vertriebsstrategie leitet sich unmittelbar aus der gesamthaften Strategie des Versicherungsvermittlers ab. Diese obliegt der Verantwortung und dem Ermessen der Geschäftsführung.

Der Versicherungsmakler ist im deutschen Versicherungsmarkt vertrieblich tätig.

Ein Vertrieb in andere Märkte ist unter Berücksichtigung aller Anforderungen möglich.

Rolle eines Produktgebers

Der Versicherungsvermittler ist grundsätzlich nicht maßgeblich an Entscheidungen zur Produktkonzeption und –entwicklung von Produktgebern beteiligt. Er fungiert somit primär als reiner Vertreiber der durch die Versicherungsunternehmen hergestellten Versicherungsprodukte.

Angebotene Produkte

Der Versicherungsvermittler berät und vertreibt in den genannten Zielmärkten betriebliche Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Sachversicherungen.

Im Bereich der Lebensversicherung werden Biometrische Risiken (z.B. Risk LV, Dread-Disease, Grundfähigkeiten), Geförderte Produkte (Riester, Rürup), Klassische Lebensversicherungen (Rente, Kapitalleben) und Fondslebensversicherungen (Hybride-Produkte, Fonds-LV) angeboten.

Im Bereich der Krankenversicherungen werden Krankenzusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Private Krankenversicherungen und Gesetzliche Krankenversicherungen angeboten.

Aus dem Bereich Sachversicherungen werden Gewerbe- und Privatversicherungen angeboten.

Es werden den Kunden hierbei grundsätzlich Produkte aller Anbieter, welche für den Vermittler auf dem Versicherungsmarkt(/Märkten) verfügbar sind, angeboten.

Vertriebskanäle

Zum Austausch mit den Zielmärkten werden hierzu unterschiedliche Kanäle eingesetzt. Die Auswahl und der Umgang mit den Kanälen erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen Anforderungen.

Zur Vermittlung von Versicherungsprodukten werden die Vertriebskanäle Persönlich vor Ort, Telefon, E-Mail, Brief, Fax und Website eingesetzt.

Über folgende Website(s werden) wird hierbei Versicherungsprodukte vermittelt: http://www.dschungel-scout.de.

Auftritt und Inhalte der genannten Website(s) sind hierbei auf die entsprechende Zielgruppe abgestimmt.

Über die Webseite(n) können Kunden eigenständig mittels Onlinerechner Versicherungen beantragen.

Der/die Rechner bieten hierbei eine allgemeine Bedarfsanalyse um sicherzustellen, dass Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abgeprüft und keine unpassenden Tarife angeboten werden.

Auf der Webseite sind Endkundenrechner der Versicherungsunternehmen InterRisk, Würzburger eingebunden.

Auf der Webseite sind Endkundenrechner der Maklerpools ProCheck24 und KAB (Covomo) eingebunden.

Zielmarkt

Das zu betreuende Kundenportfolio innerhalb des Zielmarktes besteht aus Privatkunden und Gewerbekunden.

Innerhalb des Privatkundensegments werden die Berufsgruppen Schüler/Auszubildende/Studenten, Angestellte, Beamte, Selbstständige und Rentner/Pensionäre betreut.

Bei dem Familienstand des zu betreuenden Kundenportfolio gibt es keine Einschränkungen.

Innerhalb des Gewerbekundensegmentes werden Unternehmen bis 2 Mio. Euro Jahresumsatz betreut.

Ein Vertrieb an Nicht-Zielmärkte ist bei Einhaltung sämtlicher Vertriebsvorkehrungen bei Bedarf grundsätzlich möglich.

Informationseinholung bei Produktherstellern

Um alle Produkte im bestmöglichen Kundeninteresse beraten zu können werden regelmäßig relevante Informationen bei den Versicherungsproduktherstellern eingeholt. Dies umfasst Angaben:

  • in Bezug auf das Versicherungsprodukt (unter anderem Charakteristika, Risikogehalt, verbundene Kosten und mögliche Interessenskonflikte) und dem Produktgenehmigungsprozess
  • zum Zielmarkt und evtl. Gruppen für die das Produkt im Hinblick auf Eigenschaften und Kundenwünsche nicht geeignet ist
  • weitere Informationen zur Platzierung der jeweiligen Produkte auf dem Zielmarkt

Informationseinholung bei Herstellern von Versicherungsprodukten

Die Informationseinholung geschieht hierbei durch folgende Wege:

  1. Proaktive Information durch Produktgeber
  2. Newsletter der Versicherungsprodukthersteller
  3. Information über die Maklerportale der Produktgeber
  4. Besuche von Fachmessen
  5. Teilnahme an Online-Schulungen von Produktgebern und Bildungsträgern
  6. Digitale Bereitsstellung von Dokumenten und VVG konformen Angeboten über folgende Vergleichsoftwares: Mr. Money, Softfair

Zielmarktkonformität und Beratungsansatz

Die Hersteller von Versicherungsprodukten bestimmen im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens den Zielmarkt für das Versicherungsprodukt. Die Bestimmung des Zielmarkts erfolgt in enger Abstimmung mit den Wünschen und Bedürfnissen der Zielkunden.

Grundsätzlich werden nur Zielmarktkonforme Versicherungsprodukte in Portfolio des Versicherungsvermittlers aufgenommen und durch ihn angeboten.

Es werden dabei ausschließlich Versicherungsprodukte angeboten und vertrieben, die kongruent mit den vom Produktgeber definierten Zielmärkten und der vom Versicherungsvermittler definierten Vertriebsstrategie sind.

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Beratung des Versicherungsnehmers sind hohe Beratungsstandards in der Organisation etabliert. Die Bedarfsermittlung erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Produktauswahlprozess

Im Bereich der Lebensversicherung wird entfernen auf Basis interner Leitlinien und der Empfehlungen des Bund der Versicherten die Produktauswahl durchgeführt.

Im Bereich der Krankenversicherung wird entfernen auf Basis interner Leitlinien und der Empfehlungen des Bund der Versicherten.

Im Bereich der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherung wird entfernen auf Basis interner Leitlinien und der Empfehlungen des Bund der Versicherten der Kundenbedarf priorisiert.

Es ist im Bereich der der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherung wird (darüber hinaus) eine Vergleichssoftware im Einsatz, welche die Mitarbeiter bei der Bedarfserhebung und Bewertung des passenden Produktes quer über alle Produktgeber hinweg unterstützt. Nachstehende Software wird eingesetzt ""Mr. Money

Art der Produktpriorisierung

Grundsätzlich wird zu aller erst empfohlen, entfernen existenzgefährdende Risiken abzusichern. Grundsätzlich wird eine breite Basisabsicherung im Gegensatz zur Vollabsicherung nur eines einzigen Risikos empfohlen.

Geeignetheitsprüfung

Innerhalb dieser Geeignetheitsprüfung werden Die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich, Finanzielle Verhältnisse des Kunden, Verlusttragfähigkeit des Kunden und Anlageziele und Risikotoleranz.

Erteilt der Kunde keine ausreichenden Informationen, wird zumindest eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt.

Produktgeberauswahl

Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Lebensversicherungen bewertet der Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:

  1. Finanzkraft
  2. Historische Überschussbeteiligung
  3. Ratings
  4. Eigene Erfahrung
  5. Kundenservice
  6. Vertriebsservice

Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Krankenversicherungen bewertet der Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:

  1. Finanzkraft
  2. Beitragsstabilität
  3. Eigene Erfahrung
  4. Kundenservice

Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherungen bewertet der Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:

  1. Eigene Erfahrung
  2. Kundenservice
  3. Vertriebsservice

Weitergabe produktrelevanter Informationen

Monitoring

Im Rahmen des Monitoring-Prozesses stellt der Versicherungsvermittler regelm ig sicher, dass die angebotenen Produkte im Laufe des Vertriebs weiterhin mit dem Zielmarkt und der Vertriebsstrategie des Produktgebers bereinstimmen. Gleichzeitig wird fortlaufend berpr ft ob das Produktportfolio des Kunden mit der eigenen Vertriebsstrategie kongruent ist.

Vorgehen zur Unterrichtung der Produktgeber bzgl. Zielmarktkonflikten

Im Falle eines erkannten Zielmarktkonfliktes wird die Gesellschaft über den Ansprechpartner per Email informiert und um eine Rückmeldung innerhalb von 3 Tage gebeten.

Sollte die Frist ohne Rückmeldung verstreichen, wird der Vertrieb des, oder der Produkte eingestellt und erst dann wieder aufgenommen, wenn der oder die Konflikte behoben sind.

Interessenskonflikte

Der Versicherungsvermittler stellt grundsätzlich sicher, dass sämtliche Mitarbeiter und Vertriebspartner im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln.

  • Generell gilt: Der Vermittler oder die Leistung seiner Angestellten wird nicht in einer Weise vergütet oder bewertet, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert.
  • Eventuelle Angebote von Versicherern die einen Interessenskonflikt auslösen können werden konsequent abgelehnt.
  • Bei allen angebotenen Versicherungsprodukten bestehen keine Sondervergütungsvereinbarungen zwischen den Versicherern und dem Versicherungsvermittler.

Nicht vermeidbare Interessenskonflikte zwischen Versicherungsvermittler oder Produktgeber und dem Kunden werden diesem zu Beginn der Beratung offengelegt.

Vergütung

Der Versicherungsvermittler hat sich dazu verpflichtet seinen versicherten Personen und Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag keine Sondervergütung zu gewähren oder zu versprechen. Dieses Verbot gilt auch für die Mitarbeiter des Unternehmens.

Qualifikation

Erstqualifikation

Der Versicherungsvermittler legt sehr viel Wert auf eine angemessene Erstqualifikation und Weiterbildung seiner vertreibenden Mitarbeiter. Die unternehmensinternen Ansprüche an den Inhalt und Umfang der Weiterbildungen erfüllen dabei die regulatorischen Anforderungen der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

Der Versicherungsvermittler stellt dabei sicher, dass unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligten Angestellten zuverlässig sind und in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

Sämtliche Vertriebsmitarbeiter verfügen dabei zur Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Erstqualifikation.

Der Vermittler erfüllt die Anforderungen an kontinuierliche Weiterbildung.

Weiterbildung

Bei den genutzten Lernformate handelt es sich um:

  • Selbstgesteuertes Lernen mit Medien
  • Informationsveranstaltungen (z.B. Fachmessen)
  • Sonstiges.

Zur Überprüfung der persönlichen Lernhistorie und Sicherstellung der regulatorischen Anforderungen aus der VersVermV werden die durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend dokumentiert. Hierfür wird gut beraten verwendet.

Überprüfung der Vertriebsvorkehrungen

Im Einklang mit den gesetzlichen Regularien und im Sinne des Verbraucherschutzes wird die POG-Vertriebsrichtlinie des Versicherungsvermittlers jedes Jahr überprüft und erneuert.

Zur Überprüfung der Wirksamkeit und Aktualität der hier dokumentierten Produktvertriebsvorkehrungen erfolgt mindestens eine:

  • Überprüfung dokumentierter Angaben auf Aktualität

Analoge Anforderungen unterliegen diesbezüglich der Vertriebsvorkehrungen. Bei entsprechenden Anlässen erfolgt ein unterjähriger Review inkl. eventueller Anpassungen. Jedwede Anpassungen dieser Vertriebsrichtlinie im Rahmen der Überprüfungen werden dokumentiert.

Die Verantwortung zur Einrichtung, Überprüfung und Aktualisierung der Produktvertriebsvorkehrung liegt bei Geschäftsführung.

Dokumentation und Archivierung getroffener Maßnahmen

Alle relevanten Maßnahmen mit Bezug zu den getroffenen Vertriebsvorkehrungen werden dokumentiert und zu Prüfzwecken nachvollziehbar aufbewahrt.

Für diesen Zweck wurde ein Prozesshandbuch erstellt sowie entsprechende Arbeitsanweisungen verabschiedet.

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