Private Haftpflichtversicherung für geliehene/gemietete Autos
Private Ausleihe
Gar nicht so selten: Ich muss mir ein Auto ausleihen. Von der einmaligen Gelegenheit, weil das eigene Auto kurzfristig ausfällt, über die WG-Bewohnerin, die ihr Auto an die anderen Bewohner verleiht. Die Problematik bei einem selbstverschuldeten Unfall ist hierbei, dass der Besitzer des Fahrzeugs zwar von seiner KFZ- Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt erhält (wichtig: der eigenen KFZ-Versicherung muss die Mitnutzung anderer Personen mitgeteilt werden), er aber im Falle eines Falles seinen bisher erreichten Schadenfreiheitsrabatt verliert und zurückgestuft wird, obwohl er ja nicht persönlich den Schaden verursacht hat. Dies führt zu höheren Versicherungsprämien, die über die Jahre mindestens mehrere hundert Euro ausmachen können.
Wie leistet diese Versicherung? Sie übernimmt als besonderes Merkmal neben vielen anderen Leistungseinschlüssen in der KFZ- Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters die Differenz der nach dem Unfall höheren Prämie zur Prämie ohne Unfall für die kommenden fünf Jahre bei der privaten Autoausleihe (nicht bei der Anmietung kommerzieller Mietwagen).
Für CarSharing-NutzerInnen oder MietwagenkundInnen ist ein anderer Baustein von Bedeutung. Die Übernahme der mitunter sehr hohen Selbstbeteiligung nach der Verursachung von Schäden am gemieteten Fahrzeug.
Fazit: Einzigartige Bausteine, die eine spürbare finanzielle Absicherung im Alltag mit sich bringen und zu klaren Absprachen zwischen Autobesitzer und Autoausleiher führen können.
Bei Interesse füllen Sie bitte das kurze Formular unten aus und ich sende Ihnen ein konkretes Angebot zu.